Hauptuntersuchung: HU-Prüfbericht sorgfältig aufbewahren – Bei Verlust Kopie anfordern

Fahrzeuge mit brauner Prüfplakette müssen noch 2022 zur HU. Foto: Dekra.
Wer sich ans Steuer setzt, muss den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) immer dabeihaben. Es ist jedoch nicht erforderlich, den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung grundsätzlich im Auto mitzuführen, so die Sachverständigen von DEKRA. Als Nachweis für eine gültige Hauptuntersuchung genügt der entsprechende Eintrag im Fahrzeugschein oder in der Zulassungsbescheinigung I. Im Unterschied dazu müssen aber bei Fahrzeugänderungen auch die entsprechenden Prüfzeugnisse, wie etwa die Teile-ABE, im Fahrzeug bereitliegen.

„Dennoch müssen Fahrzeughalter den aktuellen HU-Bericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufbewahren und allen zur Prüfung zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde aushändigen“, sagt Jörg Sautter, Sachverständiger bei DEKRA. „Es gibt aber noch mehr Situationen, in denen der Bericht gebraucht wird und gute Dienste leistet.“

Erhält ein Fahrzeug bei der HU die Prüfplakette nicht auf Anhieb, ist der Fahrzeughalter verpflichtet, die Mängel unverzüglich beseitigen zu lassen und das Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorzuführen. Kann der Prüfbericht der vorhergehenden HU bei der Nachuntersuchung nicht vorgelegt werden, wird eine erneute vollständige Hauptuntersuchung notwendig. Diese ist aber mit höheren Kosten verbunden als eine Nachprüfung.

Sollte ein Prüfbericht einmal verloren gehen, so ist das kein Beinbruch. Die Prüforganisationen bieten in der Regel die Möglichkeit, bis zum Ablauf der Fälligkeit der HU eine Kopie des vakanten Prüfberichts anzufordern. DEKRA hat dafür einen speziellen Online-Service unter https://www.dekra.de/de/hu-pruefbericht-anfordern/ eingerichtet. Dazu wird die Fahrzeugidentifikationsnummer aus der Zulassungsbescheinigung benötigt. Um Missbrauch zu vermeiden, kann die Kopie des HU-Berichts allerdings nur vom aktuellen Fahrzeughalter angefordert werden. Gab es seit der letzten HU einen Halterwechsel, ist die Einwilligung des ehemaligen Fahrzeughalters erforderlich.
Dekra