Wussten Sie, was zu tun ist, wenn Sie ihr Kennzeichen verlieren?

Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung, klärt auf

Wolfgang Müller arbeitet seit über 20 Jahren als Jurist in der Versicherungsbranche. Bei der IDEAL Versicherung verantwortet er die Bereiche Recht, Personal und Compliance. Foto: Ideal Versicherung.
Verlieren Kfz-Besitzer ihr Nummernschild, ist das nicht nur ärgerlich, sondern oft auch kostspielig. Wer ohne Kennzeichen fährt, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Das gilt auch, wenn nur ein Schild fehlt. Bei einem Verlust müssen Autofahrer bei der zuständigen Zulassungsstelle neue Kennzeichen beantragen. Aber aufgepasst: Auch die direkte Fahrt zur Zulassungsstelle ohne Kennzeichnen ist verboten. Fehlt nur ein Nummernschild, wird mancherorts ein Auge zugedrückt, wenn Autofahrer eine behelfsmäßige Ersatztafel anbringen und sich umgehend um ein neues Kennzeichen kümmern. Neben dem Ausweis sind die Zulassungsbescheinigungen I und II sowie der Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung zur Zulassungsstelle mitzubringen. Zudem verlangen die Behörden eine eidesstattliche Versicherung über das Abhandenkommen der Schilder. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, das eventuell noch vorhandene Kennzeichen vorzuzeigen. Der Gang zur Polizei ist nur bei einem Diebstahl nötig. Auf die gewohnte Zeichenkombination müssen Kfz-Besitzer übrigens erst einmal verzichten: Sie wird aus Sicherheitsgründen für zehn Jahre gesperrt. Auch ihre Versicherung sollten Betroffene schnellstmöglich informieren. Wichtig zu wissen: Im Ausland gibt es keinen Ersatz für verlorene Schilder. Urlauber sollten dann die lokale Polizei informieren. Sind alle Kennzeichen weg, müssen sie ihr Fahrzeug abstellen – und einen Abschleppdienst mit dem Heimtransport beauftragen.

Wolfgang Müller arbeitet seit über 20 Jahren als Jurist in der Versicherungsbranche. Bei der IDEAL Versicherung verantwortet er die Bereiche Recht, Personal und Compliance.
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