Verschneites Fahrzeug: Auch Kameras und Sensoren müssen frei sein

Schnee und Eis vor dem Start komplett beseitigen: Ein Guckloch reicht nicht. Foto: Dekra.
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An einem zugeschneiten Fahrzeug müssen auch Rückspiegel, Kameras und Radarsensoren von Fahrerassistenzsystemen vor dem Losfahren vollständig von Schnee und Eis befreit werden. Sind Kameras oder Sensoren verdeckt, kann dies die Funktion von Notbrems- oder Spurhalteassistent stark beeinträchtigen, erinnern die Experten von DEKRA. Aber auch Scheiben, Dach,
Motorhaube, Kennzeichen und Beleuchtungseinrichtungen müssen komplett frei sein, nur ein Guckloch freilegen reicht nicht. „Gute Sicht in alle Richtungen ist im Winter auf glatten Straßen noch wichtiger als sonst“, so Unfallexperte Luis Ancona. Bleibt Schnee auf dem Fahrzeug, wird es oft gegen die Frontscheibe geblasen und kann Fahrenden die Sicht nehmen. Größere Schneemengen oder Eisplatten, etwa auf Transportern, können beim Herabfallen nachfolgende Fahrzeuge behindern oder beschädigen. Bei Verstößen droht ein Knöllchen von bis zu 35 Euro.
DEKRA Info

 


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