Wenn es geknallt hat, keine Panik! Wer Ruhe und Übersicht bewahrt, ist gut gerüstet, weiteren Schaden zu verhüten. Die am Unfall Beteiligten sollten unverzüglich anhalten, Warnblinklicht einschalten und die Unfallstelle absichern sowie ggf. ein Warndreieck in ausreichender Entfernung vor den beteiligten Fahrzeugen aufstellen. Ein Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat und kann entsprechend strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen!

Bei geringem Sachschaden fährt man die Fahrzeuge an den Straßenrand, sollte aber bis zur Klärung der Schuldfrage keine Unfallspuren beseitigen. Markierungen der Unfallstelle und der Positionen der beteiligten Fahrzeuge (mit Kreide), eine Unfallskizze sowie aussagekräftige Fotos von den Fahrzeugpositionen erleichtern die spätere Klärung der Schadens- und Schuldfrage.

Gibt es Verletzte, sind diese zu bergen und zu versorgen. Das gilt auch, wenn der Erste Hilfe-Kurs einige Jahre oder Jahrzehnte zurückliegt. Unterlassene Hilfeleistung ist nämlich strafbar!

Bei schweren, vor allem bei inneren Verletzungen unbedingt einen Notarzt oder Krankenwagen alarmieren. Wenn Ersthelfer Verletzte nicht aus dem Fahrzeug bergen können, hilft die Feuerwehr. Sowohl für die Feuerwehr als auch für den Notarzt gilt die Notrufnummer 112, die vom Handy aus auch ohne Guthaben kostenlos gewählt werden kann.

Bei größerem Sachschaden, wurden Personen verletzt oder waren möglicherweise Drogen oder Alkohol im Spiel, ist es ratsam, die Polizei zur Unfallstelle zu rufen. Gleiches gilt auch, wenn man einen vorgetäuschten Unfall vermutet. Die Positionen der Fahrzeuge sollten nicht verändert werden, um der Polizei Unfallaufnahme und Spurensicherung zu erleichtern. Für eine reibungslose und schnelle Schadenregulierung sollten die notwendigen Daten aufgenommen und ausgetauscht werden (siehe Punkt 2). Auf keinen Fall sollte man dabei ein Schuldanerkenntnis abgeben! Die Schuldfrage klärt die Polizei (wenn auch nicht unbedingt vor Ort!) oder ggf. der Richter. Ein Vordruck des Europäischen Unfallberichtes hilft bei einer objektiven und klaren Darstellung des Sachverhaltes.

Hüten sollte man sich vor so genannten Unfallhelfern, die einem an der Unfallstelle scheinbar kostenlos alle Sorgen um die Schadenregulierung und angeblichen Streit mit Versicherern oder Werkstatt abnehmen wollen. Diese Leute wollen alle nur eines: nämlich Geld! – Also auf keinen Fall sollte man voreilig irgendwelche Verträge oder Vollmachten unterschreiben, denn diese „Hilfe“ ist nie gebührenfrei, in aller Regel muss man die Kosten dafür auch selber tragen.

Auch auf das Schadenmanagement der gegnerischen Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung sollte man besser verzichten, denn auch die klären den Geschädigten nicht über seine Ansprüche auf, sondern sind daran interessiert, den Schaden für sich selber möglichst günstig abzuwickeln. Je nach Schwere des Unfalles ist es ratsam, einen Gutachter (bei höherem Sachschaden) oder einen Rechtsanwalt (bei Personenschäden) einzuschalten. Der beauftragte Rechtsanwalt sollte auf Verkehrsrechts spezialisiert sein, aber auf gar keinen Fall für Versicherungen tätig sein (selbst wenn es nicht unbedingt die Gegnerische ist), da ein solcher nicht die Interessen von Unfallopfern und Geschädigten vertritt!

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat hier eine kurze Checkliste zum Ausdruck zusammengestellt, wie man sich am Unfallort verhalten sollte und was zur Schadenregulierung nötig ist.

© 2008 Petra Grünendahl