- Aktuelle Studie des Verbands für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. zeigt: Nur wenige Autofahrer haben die Chance genutzt, noch vor der großen Reform am 1. Mai aktiv Punkte abzubauen
- Erschwerter Punkteabbau und früherer Führerscheinverlust, worauf Verkehrsteilnehmer beim neuen Punktesystem achten müssen: www.bussgeldkatalog.org/punkteabbau
Die Punktereform am 1. Mai soll das bestehende Punktesystem vereinfachen und transparenter gestalten. Der Punkteabbau wird im Zuge der Reform jedoch deutlich schwieriger. Überraschend ist deshalb, dass laut einer aktuellen Befragung des Verbands für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV) nur wenige Autofahrer vor der Punktereform aktiv Punkte abgebaut haben. Lediglich 14 Prozent haben angegeben, noch im April freiwillige Aufbauseminare besuchen zu wollen. Die absolute Mehrheit von rund 69 Prozent sah hingegen keinen Grund zur Eile.
Verkehrsrechtsexperte und Vorsitzender des VFBV (www.bussgeldkatalog.org) Mathias Voigt warnt jedoch: „Die massiven Auswirkungen der Reform auf das Punktesystem werden von vielen Verkehrsteilnehmern unterschätzt. Schließlich ist nach der Punktereform der Führerschein nicht mehr erst bei 18 Punkten, sondern bereits bei acht Punkten weg. Diese deutlich niedrigere Schwelle zum Führerscheinverlust in Verbindung mit dem erschwerten Punkteabbau wird in den kommenden Monaten für Millionen Autofahrer spürbare Konsequenzen haben.“ Wie gravierend sich die neuen Regelungen auswirken können, rechnet Voigt in folgendem Beispiel vor: „Zwei verhältnismäßig leichte Verstöße wie Telefonieren am Steuer und eine Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h ergeben nach altem wie neuem System zwei Punkte. Im alten System entsprechen die Verstöße elf Prozent der möglichen Punkte, im neuen System bereits 25 Prozent ─ mehr als doppelt so viel.“ Der Führerscheinverlust droht damit deutlich früher. Erschwerend kommt noch hinzu, dass Verkehrsteilnehmer ab dem 1. Mai nicht mehr wie bisher zwei bis vier Punkte durch ein Aufbauseminar abbauen können, sondern nur noch einen einzigen innerhalb von fünf Jahren.
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– Pressemeldung des Verbandes für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV) –
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