Die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr, damit auch die Kontrolle von Kinderrückhaltesystemen in Kraftfahrzeugen und deren ordnungsgemäßem Einsatz, ist wichtiger Teil des aktuellen Sicherheitsprogramms der Kreispolizeibehörde Mettmann. Aus diesem Grund waren Einsatzkräfte der Direktion Verkehr mit entsprechendem Auftrag vor einer Grundschule im Velberter Ortsteil Birth eingesetzt, als Eltern ihre Kinder mit Fahrzeugen zum morgendlichen Schulunterricht brachten.
Foto: Kreispolizei Mettmann.Erschreckend für die eingesetzten Beamtinnen und Beamten war, dass in der nur kurzen Kontrollzeit von 30 Minuten insgesamt sieben Fehlverhalten festgestellt werden mussten. In allen Fällen waren Kinder während des Transports zur Schule nicht richtig angeschnallt. Das heißt, sie waren entweder ohne oder in einem nicht passenden, meist zu niedrigen Kindersitz angegurtet. In beiden Fällen besteht für die falsch gesicherten Kinder eine hohe Gefahr, dass sie durch den nicht richtig sitzenden Erwachsenengurt, bei einer Notbremsung oder einem Unfall, im sensiblen Halsbereich verletzt oder sogar stranguliert werden. Ebenso wurden Kinder transportiert, die auf ihren Sitzen zwar angegurtet waren, dabei aber ihren Tornister auf dem Rücken trugen. Hier besteht im Falle eines Unfalles ein besonders hohes Risiko für das Genick der Kinder, weil der Kopf viel zu weit nach hinten geschleudert wird und nicht gegen einen gepolsterten Sitz oder eine Kopfstütze prallen kann.
Alle vorgenannten Fehlverhalten, bzw. falschen Maßnahmen zur Kindersicherung in Kraftfahrzeugen, stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und wurden deshalb mit Verwarnungsgeldern zwischen 30,- und 35,- Euro geahndet.
– Presseinfo und Foto: Kreispolizeibehörde Mettmann –
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