Rettungsgasse ist Pflicht, aussteigen verboten: Die Spielregeln bei Autobahnstaus

Die Rettungsgasse muss bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden. Foto: ADAC/Otto.
Die Rettungsgasse muss bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden. Foto: ADAC/Otto.
Ein Stau setzt nicht automatisch Verkehrsregeln außer Kraft. Autofahrer und Motorradfahrer sollten einiges beachten, sonst drohen Bußgeld und Punkte. Der ADAC hat die Spielregeln bei Autobahnstaus zusammengestellt.

Die wichtigste Maßnahme im Stau ist die Bildung einer Rettungsgasse. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Ohne Stau ist das Halten auf der Autobahn und auf dem Standstreifen verboten. Wer dagegen verstößt, muss ein Verwarnungsgeld von 30 Euro zahlen. Wer sogar parkt, riskiert ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt.

Auch während eines Staus ist das Telefonieren ohne Freisprechanlage strikt verboten, sofern der Motor nicht ausgeschaltet ist. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt geahndet.

Wer im Stau steht, darf die Fahrbahn grundsätzlich nicht betreten. Weder ein „menschliches Bedürfnis“ noch das Wickeln eines Kindes stellen einen vom Gesetzgeber anerkannten Notfall dar. In solchen Fällen heißt es, bis zum nächsten Park- oder Rastplatz weiterzufahren. Laut StVO ist das Betreten nur zur Unfallsicherung erlaubt. Bei Zuwiderhandlung drohen 10 Euro Verwarnungsgeld.

Steht der Verkehr auf der Autobahn bei einer Vollsperrung für lange Zeit, wird die Polizei bei einem kurzen Aussteigen und „Sich-die-Beine-Vertreten“ auf eine Anzeige verzichten. Dabei dürfen Rettungskräfte nicht behindert werden.

Rechts überholen ist nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit höchstens 60 km/h fährt. Bei stehendem Verkehr darf man rechts mit maximal 20 km/h fahren. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen in Bewegung, darf rechts mit einer Differenzgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h überholt werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt.

Der Seitenstreifen darf nicht dazu genutzt werden, um schneller zum Rastplatz oder zur Autobahnausfahrt zu gelangen. Wer´s dennoch macht, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt.

Rückwärtsfahren oder gar wenden ist natürlich auch im Stau tabu, es sei denn, die Polizei fordert dazu auf. Sonst droht neben Geldbuße und Punkten auch ein Fahrverbot.

Das Hindurchschlängeln von Motorrädern ist verboten und wird mit einer Geldbuße von 100 Euro und einem Punkt geahndet. Links überholen ist zwar erlaubt, in den meisten Fällen bleibt dem Motorradfahrer jedoch nicht genug Platz, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Fahrzeugkolonne einzuhalten.

Ist die Stau-Ursache eine Baustelle und ein Fahrstreifen fällt weg, ist das Reißverschlussverfahren anzuwenden. Dabei darf der Übergang vom endenden Fahrstreifen auf den durchgehenden erst unmittelbar vor Beginn der Verengung erfolgen. Wer anderen das Einordnen auf den durchgehenden Fahrstreifen nicht ermöglicht, dem droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro.

– Presseinformation des ADAC –
Foto: ADAC/Otto.