Insassenschutz: Am Sicherheitsgurt führt kein Weg vorbei

Ein Klicken, schon ist der Sicherheitsgurt eingerastet. Dass dieser Klick Leben retten und Verletzungen vorbeugen kann, bezweifelt niemand. Trotzdem gibt es immer noch Autofahrer, die oben ohne unterwegs sind. Bittere Folge der Nachlässigkeit: Laut bayerischer Unfallstatistik war 2016 jeder fünfte, tödlich verunglückte Autoinsasse im Freistaat nicht angeschnallt: 60 Menschen, darunter zwei Kinder, kostete dieser Leichtsinn das Leben. Das Fahren ohne Gurt ist aber immer wieder auch der Grund für schwerste Verletzungen bei Unfällen.
 

Ein kurzer Klick und der Sicherheitsgurt ist eingerastet. Für die meisten Autofahrer eine Selbstverständlichkeit. Doch immer noch sterben Menschen, weil sie nicht während der Fahrt nicht angeschnallt waren. Foto: HUK-COBURG.
Schmerzen und eventuell zurückbleibende Schäden sind das eine, mögliche rechtliche Konsequenzen für Gurtmuffel das andere. Wie die HUK-COBURG mitteilt, wertet die Rechtsprechung das Nicht-Anschnallen als fahrlässige Selbstgefährdung. Führt sie zu Verletzungen, die mit Gurt vermeidbar gewesen wären, drohen dem Unfallopfer Anspruchskürzungen: Entschädigungsleistungen, wie Schmerzensgeld, Pflegekosten oder Verdienstausfall, werden dann um die Mithaftungsquote gemindert.
 
Meist muss das Unfallopfer auf ein Drittel seiner Ansprüche verzichten. Letztlich richtet sich die Höhe der Mithaftung aber immer nach den Umständen des Einzelfalls, weshalb eine Anspruchskürzung auch deutlich höher ausfallen kann. Für Unfallopfer mit bleibenden Schäden ist eine Mithaftungsquote besonders bitter: Die Neuorganisation ihres Lebens – beispielsweise ein Wohnungsumbau und/oder der Kauf eines behindertengerechten Autos – ist teuer. Wegen seiner Mithaftung muss der Geschädigte einen Teil dieser Kosten selbst tragen.
 
Bußgeld und ein Punkt
Jeder Autoinsasse, der gegen die Anschnallpflicht verstößt, kann mit Bußgeldern zwischen 30 bis 70 Euro zu Kasse gebeten werden. Für Kinder gelten eigene Regeln: Bis zum Alter von 12 Jahren bzw. solange sie kleiner als 1,50 Meter sind, müssen sie nicht nur angeschnallt sein, sondern auch in einem Kindersitz Platz nehmen. Der Fahrer ist dafür verantwortlich, dass sie tatsächlich gesichert sind. Und nicht nur das, die Rechtsprechung (OLG Hamm 5 RBs 153/13) verlangt sogar noch mehr: Der Fahrer muss sich auch während der Fahrt, immer wieder vergewissern, dass der Nachwuchs angeschnallt bleibt. Wer das nicht tut, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt.
 
Anschnallpflicht für Hunde
Kein Gesetz regelt konkret, wie ein Autofahrer Hunde im Auto zu sichern hat. In der Straßenverkehrsordnung (§§ 22) gelten Hunde und Haustiere als Ladung. Danach sind sie „so zu verstauen und zu sichern (…), dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können“. Je nach Größe des Tieres gibt es zur Sicherung verschiedene Möglichkeiten – wie Sicherungsgurt, Transportboxen, Trenngitter oder einen Autositz für Hunde.
 
Wer sein Tier einfach so im Auto mitnimmt, riskiert ebenfalls ein Bußgeld und einen Punkt.
 
– Pressemeldung und Foto: HUKCoburg –