Am 14. Juni beginnt die Fußball-Weltmeisterschaft in Russland. Viele Autofahrer dekorieren ihr Fahrzeug dann wieder in den Landesfarben „ihrer“ Nationalmannschaft. Doch was ist im Straßenverkehr erlaubt und welche Regeln müssen beachtet werden? Rechtsexpertin Alexandra Elhöft vom ADAC Nordrhein e.V. klärt auf: „Selbstverständlich darf man auch beim Autofahren seine Fußball-Begeisterung zeigen, solange der Fahrer freie Sicht hat und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.“ Grundsätzlich gilt: Fahnen und andere Fanartikel müssen stabil am Fahrzeug befestigt sein.
Streng genommen sind auch Autokorsos nicht erlaubt. „Erfahrungsgemäß drückt die Polizei während einer Fußball-WM aber ein Auge zu, wenn die Sache nicht aus dem Ruder läuft“, sagt die Verbraucherschützerin des ADAC Nordrhein e.V. Wichtig: Auch im Autokorso gilt die Straßenverkehrsordnung. Anschnallen ist – außer bei Schrittgeschwindigkeit – ebenso Pflicht wie die Beachtung der Verkehrszeichen und Ampeln. Keinen Spaß versteht die Polizei bei Alkohol am Steuer, und auch das Hinauslehnen aus dem Fenster oder Schiebedach ist nicht gestattet. Bei einem Unfall während eines Autokorsos haftet die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Auch Mitinsassen im Fahrzeug haben ggf. Ansprüche gegenüber der Versicherung. Wenn allerdings eine Verletzung durch Mitverschulden (z.B. Verletzung der Anschnallpflicht) entsteht, kann dies im Einzelfall zu einer Mithaftung führen.
ADAC Nordrhein
Foto: Petra Grünendahl