Polizei zieht verkehrsunsicheren VW Golf GTI aus dem Verkehr

Radkasten bei abgesenktem Luftfahrwerk. Foto: Kreispolizeibehörde Mettmann.
Im Rahmen einer Kontrolle des Verkehrsdienstes der Kreispolizei Mettmann wurde recht schnell offensichtlich, dass an einem auffälligen Fahrzeug an Stelle des Serienfahrwerks ein sogenanntes höhenverstellbares Air-Ride-System (Luftfahrwerk) verbaut worden war. Weiterhin waren Alufelgen montiert, die nicht dem Serienzustand entsprachen.
 
Der 25- jährige Fahrzeugführer gab an, er habe die Umbauten in einer Fachwerkstatt vornehmen lassen. Entsprechende Unterlagen konnte er allerdings nicht nachweisen.
 
Da für die einschreitenden Beamten der Verdacht bestand, die Betriebserlaubnis des VW Golf könne aufgrund der Umbauten erloschen sein, wurde eine Vorführung des Fahrzeugs bei einer örtlichen Prüforganisation für den Kraftfahrzeugverkehr angeordnet, um die festgestellten Manipulationen durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen beweisfest dokumentieren zu lassen.
 
Zu wenig Bodenfreiheit beim abgesenkten Luftfahrwerk. Foto: Kreispolizeibehörde Mettmann.
Im Rahmen dieser Untersuchung wurde festgestellt, dass das verbaute Luftfahrwerk derart manipuliert worden war, dass sich der VW Golf bis auf eine Bodenfreiheit von nur noch lediglich 4,5 cm absenken ließ.
 
Die Räder waren hierbei so weit in die Radhäuser eingetaucht, dass ein Lenken nicht mehr möglich gewesen wäre.
 
Offensichtlich waren die Begrenzer der Luftbälge, die eben dieses tiefe Absenken im Falle eines Druckverlusts der Air-Ride-Anlage verhindern sollen, entfernt worden. Im Falle eines technischen Defekts der Druckluftanlage wäre das Fahrzeug während der Fahrt nicht mehr kontrollierbar gewesen.
 
Weiterhin konnte die Zulässigkeit des Fahrwerks und der montierten Alufelgen für dieses Fahrzeug nicht nachgewiesen werden.
 
Abschließend gab es daher für den prüfenden Sachverständigen nur ein Urteil: Das geprüfte Fahrzeug ist verkehrsunsicher und darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
 
Auf Anordnung des Straßenverkehrsamts Mettmann wurde der VW Golf unverzüglich stillgelegt. Die Kennzeichen wurden an Ort und Stelle entsiegelt und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingezogen.
 
Den Fahrzeugführer erwarten jetzt ein hohes Bußgeld und ein Punkt in der „Verkehrssünderdatei“ in Flensburg. Darüber hinaus wird die zuständige Führerscheinstelle im Rahmen des nun folgenden Ordnungswidrigkeitenverfahrens prüfen, ob der Fahrzeugführer die nötige Eignung aufweist, zukünftig weiterhin führerscheinpflichtige Kraftfahrzeuge führen zu dürfen.
Kreispolizeibehörde Mettmann