Unfallflucht, Punktehandel und Einziehung des Fahrzeugs bei Trunkenheitsfahrten
Unfallverursacher, die sich unerlaubt vom Unfallort entfernen, sollen den Empfehlungen zufolge bei reinen Sachschäden allerdings glimpflicher davonkommen: Eine Entziehung der Fahrerlaubnis sollte dann nicht regelhaft angeordnet werden sondern nur, wenn Gerichte dies im Einzelfall für angemessen halten.
„So gilt bei schweren Personenschäden weiterhin, dass regelhaft die Fahrerlaubnis zu entziehen ist und die Eignung der Täter für das Führen von Kraftfahrzeugen gründlich überprüft werden muss“, begrüßt Wirsch die Empfehlung. Der Verkehrsgerichtstag forderte außerdem die Bundesregierung auf, das Freikaufen von Punkten durch sogenannten Punktehandel zu sanktionieren. „Das ist überfällig“, kommentiert Wirsch.
Zudem empfiehlt der Verkehrsgerichtstag, dass künftig nach wiederholten Trunkenheitsfahrten das Fahrzeug eingezogen werden kann. Wirsch: „Auch damit wird die Prävention gestärkt: Wer wiederholt betrunken fährt und damit andere Verkehrsteilnehmende gefährdet, muss damit rechnen, dass er sein Fahrzeug verliert. Das dürfte ein zusätzliches Signal der Abschreckung an eine besonders gefährliche Tätergruppe senden.“
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e. V.
Foto: Dekra