Verkehrssicherheit: Gegenseitige Rücksicht gefragt – von allen und für alle

Ob Radler oder Autofahrer: Ohne ein gutes Verständnis der Verkehrsregeln läuft es nicht. Foto: Dekra.
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Wenn im Frühjahr der Traffic auf vielen Straßen und Wegen zunimmt, kommt es auf ein gutes Miteinander aller Verkehrsteilnehmer an. „Die wichtigste und universellste Verkehrsregel ist und bleibt gegenseitige Rücksichtnahme – von allen und für alle im Straßenverkehr“, sagt Luis Ancona, Unfallforscher bei DEKRA. „Ganz gleich, ob man mit dem Fahrrad, dem Auto oder zu Fuß unterwegs ist, gehört dazu ein gutes Verständnis der Verkehrsregeln.“ Sonst komme es auf vollen Verkehrswegen leicht zu gefährlichen Situationen und Unfällen.

Ancona erinnert daran, dass Kraftfahrzeuge beim Überholen von Radfahrern innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2 Meter Abstand halten müssen. An Straßen mit Schutzstreifen für Radler ist ein generelles Halteverbot zu beachten. Die gestrichelte Linie am Fahrbahnrand darf nur bei Bedarf überfahren werden, zum Beispiel, um einem Hindernis oder einer Baustelle auszuweichen. Mit einer durchgehenden weißen Linie sind Radfahrstreifen gekennzeichnet, die von Autos noch nicht einmal zum Ausweichen genutzt werden dürfen. Ausschließlich zum Ein- und Abbiegen sowie zum Erreichen von Parkplätzen dürfen Radfahrstreifen überquert werden.

Aber auch manche Radler sind bei einzelnen Regeln nicht richtig informiert. Das hat eine Befragung des Meinungsforschungsinstituts forsa im Jahr 2024 ergeben, von denen fast alle (96 Prozent) die Fahrerlaubnis für Pkw hatten. Nur einer Minderheit von 33 Prozent der Befragten war bekannt, dass Fußgängerzonen mit Zusatzschild „Radfahrende frei“ nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Fast alle aber wussten, dass Radler in diesen Bereichen auf zu Fuß Gehende Rücksicht nehmen müssen.

Bei ausgeschilderten Radwegen und Schildern wie „Geh- und Radweg“ war vielen Befragten nicht bekannt, dass Radler bei dieser Beschilderung den Radweg benutzen müssen und nicht auf der Fahrbahn fahren dürfen. Allerdings gibt es hier auch einige Ausnahmen: Zum Beispiel, wenn der Radweg unzumutbar oder nicht benutzbar ist oder wenn er zu gefährlich ist, weil dort Autos parken oder unübersichtliche Einmündungen passiert werden. Auch wenn Lastenräder oder Fahrräder mit Anhänger nicht sicher auf dem Radweg geführt werden können, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.
DEKRA Info

 


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