Originalzustand wichtig: Vom Youngtimer zum H-Kennzeichen

Vorbereitung auf das Oldtimer-Prädikat:
Knapp zwei Millionen Pkw zwischen 20 und 29 Jahren in Deutschland

Sie gehören noch nicht zum „alten Eisen“, sind aber auch nicht mehr ganz taufrisch. Als Youngtimer bezeichnet die Klassikerszene in der Regel Fahrzeuge, die zwischen 20 und 29 Jahre alt sind und somit vor dem automobilen Adelsprädikat Oldtimer stehen. Knapp zwei Millionen dieser Pkw registrierte das Kraftfahrt-Bundesamt Anfang 2014 in Deutschland. „Viele Freunde historischer Automobile bereiten ihre Schätze schon frühzeitig auf den 30. Geburtstag und die damit verbundene Anerkennung des H-Kennzeichens vor“, berichtet Norbert Schroeder, Leiter Competence Center Classic Cars von TÜV Rheinland.

Ein roter Lancia Delta stand im Mittelpunkt der Expertenrunde beim TÜV Rheinland und lockte auf der Techno Classica die Besucher, sich zu informieren. Foto: TÜV Rheinland.
Ein roter Lancia Delta stand im Mittelpunkt der Expertenrunde beim TÜV Rheinland und lockte auf der Techno Classica die Besucher, sich zu informieren. Foto: TÜV Rheinland.
Besonders leicht fällt die „Konservierung“, wenn es sich schon zu „Lebzeiten“ um automobile Klassiker oder Kultaustos handelte. Der Lancia Delta Integrale beispielsweise dominierte mit zahlreichen Siegen in den späten 1980er und frühen 1990er Jahren den Rallyesport. Bei der Techno Classica in Essen zog die zivile, knallrote Straßenversion am Stand des TÜV Rheinland die Blicke der Messebesucher auf sich. „Dieser Wagen ist ein typisches Beispiel für ein künftiges kraftfahrzeugtechnisches, erhaltenswertes Kulturgut“, erklärte Schroeder. Der kantige Italiener genießt schon heute Kultstatus.

Aber wie steht um die massenweise produzierten Brot-und-Butter-Vehikel, die einst zu Hunderttausenden über unsere Straßen fuhren? Viele dieser Fahrzeuge wie beispielsweise der Ford Escort, Opel Kadett, VW Käfer oder die alte 3er-Reihe von BMW wurden im Laufe ihres Autolebens verschlissen, verbastelt und verschrottet. „Statistiken belegen, dass nur relativ wenige dieser Bestseller relativ unbeschadet überlebt haben und zwar solche, die für ihre Besitzer schon frühzeitig einen Liebhaberstatus hatten, bei denen Wartung und gute Pflege im Vordergrund standen. Für den Alltag nutzten sie häufig ein zweites Fahrzeug“, sagte Norbert Schroeder.

  • Alles beginnt mit der Produktionsphase. Sie umfasst die Entwicklung durch den Hersteller, der das Fahrzeug zur Serienreife bringt und produziert.
  • Mit der Auslieferung des Autos beginnt seine Gebrauchsphase. Diese Periode, in der das Fahrzeug täglich im Straßenverkehr bewegt wird, dauert im Durchschnitt zehn Jahre. Anschließend entscheidet es sich, ob der Wagen verbraucht ist und in die Schrottpresse wandert oder möglicherweise für gelegentliche Spritztouren weiterhin beim Besitzer bleibt.
  • Jetzt beginnt allmählich die Phase des Vergessens und der Vernachlässigung. Dieser Zeitraum ist entscheidend für den Status im späteren, potenziellen „Klassikerleben“.
  • Ist dieser Abschnitt überstanden und zeichnet sich eine neue Liebe zum alten Auto ab, beginnt die Phase des bewussten Erhalts – die Sammlungsphase, quasi die Geburtsstunde eines Youngtimers.

Individuelle Vorstellung vom Traumwagen
„Je nach Nutzung, Erhalt und Sensibilität vor der Sammlungsphase, kann der Zustand der Fahrzeuge deutlich variieren. Dies bezieht sich sowohl auf die Originalität – Spezifikation durch den Hersteller inklusive möglicher Veränderungen während der Gebrauchsphase – als auch auf den optischen und technischen Erhaltungszustand. „Wie das ,richtige’ Liebhaberstück letztendlich aussehen und funktionieren soll, hängt immer von den individuellen Vorstellungen und ideellen Sichtweisen ab“, unterstrich Norbert Schroeder. Im Hinblick auf eine spätere Zulassung als Oldtimer mit H-Kennzeichen nach Paragraf 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sollte das Fahrzeug jedoch möglichst im originalen Zustand erhalten bleiben. Modifikationen wie eventuelle Tuningmaßnahmen sollten sich im Rahmen der Gebrauchsphase bewegen.

„Ein solches Engagement wird 30 Jahre nach dem Tag der ersten Zulassung mit dem H-Kennzeichen, dem Gütesiegel für automobiles Kulturgut, belohnt“, erklärte TÜV Rheinland-Experte Schroeder und betonte zugleich: „Mit diesem Gedankengut wächst die Chance, auch in Zukunft den Zeitgeist unserer Kulturgüter ablesbar zu machen.“

Günstige Versicherungsprämien
Übrigens: Viele Assekuranzen versichern Youngtimer, ähnlich wie Oldtimer, zu besonders günstigen Konditionen. Die häufigsten Voraussetzungen für den Versicherungsschutz: Das Fahrzeug ist älter als 20 Jahre, keine Alltagsnutzung, zweiter Pkw vorhanden, Garage beziehungsweise Carport, Fahrleistung maximal 10.000 Kilometer im Jahr, Fahrer mindestens 23 Jahre alt, Führerscheinbesitz seit mindestens vier Jahren. Neben dem üblichen Marktwert ist häufig auch ein darüber hinausgehender Wiederherstellungs- oder Wiederaufbauwert mitversichert. Dafür wird ein aktuelles Gutachten – wie es beispielsweise die TÜV Rheinland-Sachverständigen ausstellen – benötigt. Die Zustandsbeschreibung muss die Bereiche Karosserie, Technik, Innenausstattung und Lack umfassen.

– Presseinfo des TÜV Rheinland –