TÜV-Verband: Umgang mit Assistenzsystemen gehört in die Fahrerlaubnisprüfung

  • Technische Lösungen können die Verkehrssicherheit verbessern
  • Funktionsweise und Umgang mit den Systemen sollte Bestandteil der Fahrausbildung werden
  • EU-Führerscheinrichtlinie um Assistenzsysteme erweitern

Sorgen schon seit langem für ein großes Sicherheitsplus: Fahrerassistenzsysteme.
Nicht nur Lenken, Kuppeln oder Schulterblick, sondern auch der Umgang mit digitalen Sicherheitssystemen wie intelligenten Geschwindigkeitsreglern oder aktiven Spurwechselassistenten sollten künftig in der Fahrschule unterrichtet werden. Das hat eine repräsentative Forsa-Umfrage unter 1.000 Personen ab 16 Jahren im Auftrag des TÜV-Verbandes ergeben. Nach Ansicht von 89 Prozent der Befragten sollten Fahrschülerinnen und Fahrschüler den Umgang und die Funktionsweise von Assistenzsystemen im Rahmen der Fahrausbildung erlernen. 63 Prozent fordern, dass die Beherrschung der Systeme auch Bestandteil der Fahrerlaubnisprüfung wird. Fast drei Viertel (74 Prozent) sind der Meinung, dass auch erfahrene Autofahrer eine gründliche Einweisung in die elektronischen Assistenten bekommen sollten. „Fahrerassistenzsysteme bieten ein großes Potenzial für mehr Verkehrssicherheit“, sagt Marc-Philipp Waschke, Verkehrssicherheitsexperte beim TÜV-Verband (VdTÜV). „Autofahrer sollten bereits in der Fahrschule gründlich auf den Gebrauch von sicherheitsrelevanten Fahrerassistenzsystemen vorbereitet werden und den richtigen Umgang in der Fahrerlaubnisprüfung nachweisen.“ Dazu gehört es, neben den genauen Funktionsweisen insbesondere auch die Grenzen eines Systems kennenzulernen. Besonders, wenn ein Fahrzeug über Funktionen wie Spurhalteassistenten oder intelligente Geschwindigkeitsregler verfügt, darf die Aufmerksamkeit am Steuer deswegen nicht nachlassen.

Fahrschüler sollten ohne Assistenzsysteme sicher unterwegs sein
Wichtig ist aber auch, dass Fahrschüler lernen, ohne Assistenzsysteme zurechtzukommen. „Besonders junge Autofahrer sind nach der Fahrschule häufig auf günstige und ältere Autos angewiesen, die nicht mit den modernsten Systemen ausgerüstet sind“, erläutert Waschke. „Wenn sie sich vorher in ihrer Ausbildung nur auf elektronische Unterstützung verlassen haben, steigt das Unfallrisiko.“ Deswegen sollte etwa bei der praktischen Fahrprüfung mit adaptiven Konzepten vorgegangen werden, bei denen einzelne Systeme auch deaktiviert werden können. Zukünftig soll daher der Fahrprüfer entscheiden, ob und wann welche Assistenzsysteme in der Prüfung verwendet werden. Der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer soll die Möglichkeit haben, bei Systemen mit Sicherheitsrelevanz zu verlangen, dass der Bewerber das System aktiviert und überwacht. Gleichzeitig müssen im Rahmen der praktischen Prüfung aber auch Fahraufgaben ohne Systemunterstützung ausgeführt werden. Denn Abstandhalten oder sichere Spurwechsel gehören zur Grundkompetenz hinter dem Steuer. Waschke: „Assistenzsysteme sind wichtige Hilfsmittel, ersetzen aber nicht die individuelle Fahrkompetenz.“

Europaweite Mindeststandards für Ausbildung und Prüfung mit Assistenzsystemen
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird ab 2022 nach der „General Safety Regulation“ in jedem neuen Fahrzeugtyp und ab 2024 in jedem neuzugelassenen Fahrzeug eine Grundausstattung an elektronischen und digitalen Assistenzsystemen zur Pflicht. Bislang sind sie aber weder verpflichtender Bestandteil der Fahrausbildung noch der Fahrerlaubnisprüfung. Abhilfe kann die anstehende Überarbeitung der EU-Führerscheinrichtlinie schaffen. „Künftig müssen europaweit Minimalstandards für die Ausbildung und Prüfung mit Fahrerassistenzsystemen gelten“, fordert Waschke.

Methodik-Hinweis:
Grundlage der Ergebnisse ist eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsunternehmens Forsa im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.000 Personen ab 16 Jahren in Deutschland.>

Über den TÜV-Verband
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Foto: TÜV Süd