ADAC sieht großes Sicherheitsrisiko: Suda SA01 ohne Airbags, ESP und Gurtstraffer im Verkauf
Der Suda SA01 verfügt weder über Airbags oder ESP noch über Sicherheitssysteme wie einen Notbrems- oder Spurhalteassistenten. Das Fahrzeug darf in der EU nur verkauft werden, weil es im Rahmen einer Kleinserien-Zulassung auf den Markt kommt.
Auffallend: Die Beschädigungen am Fahrzeug waren nach dem Crash so groß, dass sich die Tür zum Fahrer nicht öffnen ließ. Der Suda verfügt außerdem über keine Schutzvorrichtungen, mit welchen Rettungskräfte das Hochvoltsystem des Autos spannungsfrei schalten können. Im Ernstfall wären wertvolle Minuten bei der Rettung der Insassen verloren gegangen, hinzu kommt das Risiko eines elektrischen Schlags.
Im Hinblick auf die Ladeeigenschaften ist der Suda SA01 selbst für seine Preisklasse weit vom aktuellen Stand der Technik entfernt. Die 40 kWh große Antriebsbatterie verspricht zwar eine akzeptable Reichweite von rund 200 Kilometern, die geringe Ladeleistung von nur 3 kW AC bzw. 22 kW DC sorgt jedoch für unzumutbar lange Ladezeiten. Da das Laden der Batterie an öffentlichen DC-Ladesäulen wegen Kommunikationsproblemen zwischen Fahrzeug und Säule in unseren Tests vielfach nicht funktioniert hat, ist das Überwinden größerer Distanzen so gut wie ausgeschlossen.
Die wenigen positiven Eigenschaften konnten den ADAC in der Gesamtbetrachtung am Ende dennoch nicht überzeugen: Der Suda SA01 verfügt über ein insgesamt ordentliches Platzangebot für Insassen und Gepäck. Das zentrale Infotainment-Display in der Mittelkonsole reagiert gut auf Befehle, das Kombiinstrument mit dem Tacho ist gut ablesbar. Auffallend ist ferner die grundsätzlich unkomplizierte Bedienung des Fahrzeugs und die ordentliche Beschleunigung des Elektromotors.
Der ADAC kritisiert, dass der Hersteller die vereinfachte Typgenehmigung für Kleinserien ausnutzt, um ein Fahrzeug auf den Markt zu bringen, das deutliche Defizite bei der aktiven wie passiven Sicherheit aufweist. Auch die Hersteller von Kleinserienfahrzeugen sollten sich stets am aktuellen Stand der Technik orientieren. Aus Sicht des Clubs ist im Zweifelsfall der Gesetzgeber gefordert, die Gesetzeslücke durch eine Nachbesserung im Typgenehmigungsverfahren zu schließen. Die staatliche Förderprämie für ein Fahrzeug auf dem Sicherheitsniveau des Suda hält der Club für wenig angemessen.
ADAC
Foto: Uwe Rattay / ADAC