Knöllchen-Post auch im Urlaub nie liegen lassen
Auch Neujahrsurlaub schützt nicht vor Strafe. Wer aufgrund eines geringfügigen Verkehrsverstoßes ein Knöllchen nach Hause geschickt bekommt, sollte sich beeilen. Denn die Zahlungsfrist dafür ist auf sieben Tage begrenzt und es ist nicht möglich Rechtsmittel […]
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