Kindgerechtes Deutschland: Umdenken in der Stadt- und Verkehrsplanung notwendig

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Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine breite überparteiliche Initiative für ein Umdenken in der Stadt- und Verkehrsplanung direkt nach der Bundestagswahl. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation gehört dazu beispielsweise eine Änderung des Baugesetzbuches, damit Kinder und Jugendliche an den Erneuerungsprozessen ihrer Quartiere und Stadtteile beteiligt werden, ebenso wie Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts sowie die erleichterte Möglichkeit der Einrichtung von Schulstraßen und temporären Spielstraßen. Auch die Stadt- und Verkehrsplanung hat sich laut UN-Kinderrechtskonvention am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren. Dafür müssen die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und die Herstellung kindgerechter Lebensbedingungen als Leitlinien in der Stadt- und Verkehrsgestaltung verbindlich etabliert werden.

„Wir brauchen eine ganzheitliche Entwicklung von Städten und Gemeinden, in denen sich Kinder und Jugendliche wohl fühlen. Eine kinderfreundliche Stadt- und Verkehrsplanung entspricht den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und stärkt die Zukunftsfähigkeit von Kommunen durch die nachhaltige Erhöhung der Lebensqualität von Kindern und Familien. Kinder dürfen nicht länger die Leidtragenden von Wohnraumverdichtung, autofreundlichen Verkehrsflächen und vernachlässigten Spielräumen sein. Insofern freuen wir uns über die kürzlich erfolgte gesetzliche Verankerung von Naturerfahrungsräumen im Baugesetzbuch. Nicht selten bieten solche geschützten Räume Kindern in mehrfach belasteten, verdichteten Stadtquartieren die einzige Chance auf naturnahes, eigenständiges Draußenspielen. Bei städtebaulichen Planungsfragen wird noch zu häufig allein aus der Erwachsenenperspektive gedacht. Wir sollten deshalb umgehend dazu übergehen, Kindern und Jugendlichen auch im Bereich der Stadt- und Verkehrsplanung kontinuierlich, umfassend und möglichst frühzeitig Mitbestimmung zu ermöglichen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Auch bei Maßnahmen zur Verkehrssicherheit müssen die Belange von Kindern stärker berücksichtigt werden. Dafür braucht es eine veränderte Verkehrspolitik, um für mehr Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr zu sorgen. Das gilt sowohl für städtische als auch für ländliche Räume. Wichtig ist es auch hier, Kinder und Jugendliche an den kommunalen Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit, wie beispielsweise bei der Erstellung von Schulwegplänen, möglichst frühzeitig zu beteiligen. Denn Kinder sind Experten in eigener Sache, wenn es darum geht, Gefahrensituationen zu identifizieren und Hinweise zu geben, wie effektive Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können. Zudem sollten durch Änderungen der Straßenverkehrsordnung Kommunen leichter sogenannte Schulstraßen mit temporären Durchfahrtsbeschränkungen an Schulen einrichten können. Und schließlich sollte Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit gelten, um insbesondere kleine Kinder effektiver als bisher im Straßenverkehr zu schützen und die Lebensqualität für alle zu stärken“, so Thomas Krüger.

Anlässlich der Bundestagswahlen in diesem Jahr legt das Deutsche Kinderhilfswerk einen Katalog mit zehn Forderungen für den „Aufbruch in ein kindgerechtes Deutschland“ vor. Diese werden sukzessive unter https://www.dkhw.de/kernforderungen veröffentlicht. Ein Kernforderungspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes zur kinderfreundlichen Stadt- und Verkehrsplanung findet sich unter https://www.dkhw.de/kernforderungen/kinderfreundliche-stadtplanung, weitere Informationen unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/spiel-und-bewegung/politische-arbeit/.
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
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