Kinderleicht gesichert? Nicht immer

Foto: ZDK / T. Volz.
Foto: ZDK / T. Volz.
Im vergangenen Jahr starben laut Hochrechnung der Bundesanstalt für Straßenwesen 80 Kinder unter 15 Jahren im Straßenverkehr. Das Gros davon reiste als Mitfahrer im Auto.

Unfallforscher machen nicht die Sicherungsquote auf Kindersitzen dafür verantwortlich, sondern vielmehr deren Benutzung. Nur ein Drittel der Sprösslinge sitzt korrekt in den Rückhaltesystemen.

„Erwachsene müssen allerhand schnallen, um den richtigen Kindersitz zu finden und auch richtig zu handhaben“, beschreibt Ulrich Köster vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe die Überforderung vieler Eltern von Regeln, Bedienungsanleitungen und Angeboten.

Autohäuser, Werkstätten und Zubehörhandel laden deshalb zur Beratung – mit Kind und Fahrzeug.

Paragraphen und Normen
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 1,50 Meter sind, dürfen im Auto nur in geeigneten Kinderrückhaltesystemen mitfahren.

So schreibt es der Gesetzgeber in der Straßenverkehrs-Ordnung vor und hat Prüfnormen dazu festgelegt. Aktuell werden Kindersitze nach den Normen ECE-R 44-04 und ECE-R 129 getestet und zugelassen.

In der Praxis erlaubt sind aber auch noch solche mit dem Siegel ECE-R 44-03. Allesamt kenntlich gemacht mit einem orangenen Label am Kindersitz.

Hersteller von Autos und Kindersitzen haben sich seit langem auf den Isofix-Betrieb eingestellt.

Die Sitze sind per Steckverbindung fest mit der Fahrzeugkarosserie verbunden, die Montage ist damit einfacher, der Transport sicherer.

Einen noch besseren Schutz vor allem beim Seitenaufprall bieten die neuen i-Size-Sitze (integriertes universales Isofix-Kinderrückhaltesystem), erkennbar am ECE-R 129-Siegel und ebenfalls für die Isofix-Montage vorgeschrieben.

Hier entscheidet bei der Sitzwahl die Größe, nicht das Gewicht der Kleinen. Und: Es besteht die Pflicht, Kinder bis zu 15 Monaten rückwärts gerichtet in sogenannten Reboardsitzen mitzunehmen.

Noch ist die Liste der i-Size-Sitz-geeigneten Fahrzeuge überschaubar, weiß Andreas Ratzek, Projektleiter Kindersitztest beim ADAC, und verweist auf die Typliste der zugelassenen Autos in den Bedienungsanleitungen, aber auch auf den Internetseiten der Kindersitzhersteller.

Beratung und Kauf
„Probieren ist Pflicht – auf dem Sitz und im Fahrzeug“, sagt Köster. Schließlich passe nicht jedes Kind in jeden Sitz und nicht jeder Sitz in jedes Auto.

Auf Nummer sicher gehen Eltern beim Kauf von Original Kindersitzsystemen der Autohersteller. Die Produkte sind für die Fahrzeuge maßgeschneidert und getestet. Nun muss nur noch der Nachwuchs mitspielen.

Reboardsitze eignen sich für Babys und Kleinkinder bis zu einem Alter von 18 Monaten, vorzugsweise drei Jahren, weil sich die Belastung bei einem Frontalcrash breitflächig über den Rücken verteilt.

In die jeweils größere Sitzklasse wechseln Kinder entsprechend ihres Gewichtes und neuerdings auch ihrer Größe. In jedem Fall muss der Kopf immer vom Sitz vollständig abgestützt werden.

Für den Fall, dass sich mehrere Personen den Kindertransport und -sitz in mehreren Autos teilen, sollte die Sicherung auch überall passen.

Isofix-Versionen sind oftmals auch für Autos mit Dreipunktgurten zugelassen. Hinweise darauf gibt zum Beispiel der aktuelle Kindersitz-Test von ADAC und Stiftung Warentest.

Wer einen gebrauchten Sitz ins Auge fasst, schaut auf die Normen ECE-R 44 03 und 04.

Entscheidend hier: Das Rückhaltesystem muss unfallfrei und funktionstüchtig sein, eine Bedienungsanleitung haben und natürlich im Auto funktionieren. Ältere Kindersitze sind verboten.

Montage und Bedienung
Nur die exakte Montage nach der Bedienungsanleitung garantiert Sicherheit. Andreas Ratzek nennt die häufigsten Fehler: verkehrt montierte Babyschalen, lose, vertauschte oder falsch verlaufende Gurte.

Details, die im Falle eines Crashs tödlich enden können. Hier hilft der Blick in die Bedienungsanleitung und die Probe beim Fachmann.

Was viele auch vergessen: Wer einen Reboardsitz auf dem Beifahrersitz montiert, muss den Airbag ausschalten können.

Empfohlen wird die Sitzplatzierung hinten rechts – das Kind bleibt im Blick und kann zum Gehweg aussteigen. Und ganz klar: Auch auf kurzen Strecken in die Kita oder in die Schule gehören Kinder immer angeschnallt.

– Presseinfo des ZDK Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe –
Foto: ZDK / T. Volz