Sie sind wieder da! Schüler und Erstklässler sind wieder unterwegs

  • Kinder und Jugendliche machen sich bald wieder auf den Schulweg
  • Verkehrsteilnehmer sind zu erhöhter Aufmerksamkeit aufgefordert
  • Abc-Schützen besser zu Fuß in die Grundschule schicken

Mit dem Rad zur Schule: Strecke im Vorfeld gemeinsam abfahren. Foto: TÜV Rheinland.
Bald sind sie wieder unterwegs. Wenn Anfang August in einer Reihe von Bundesländern das neue Schuljahr beginnt, kehren auch viele Kinder und Jugendliche vom „home schooling“ in den schulischen Regelbetrieb zurück. Auch für zahlreiche Erstklässler beginnt dann der „Ernst des Lebens“. Das gilt nicht nur im Hinblick auf das große Plus an Verpflichtungen und Terminen, sondern auch hinsichtlich der Risiken und Gefahren, die der Schulweg für die Abc-Schützen bereithält. Daher sollten Eltern ihr Augenmerk auf die speziellen Herausforderungen des jeweiligen Schulwegs richten und gemeinsam mit dem Kind das richtige Verhalten immer wieder einüben.

Gehört es bereits grundsätzlich zum guten Ton, sich als Auto- und Motorradfahrer im Umfeld von Schulen betont vorsichtig und besonders aufmerksam zu bewegen, ist in den kommenden Wochen und Monaten hier noch größere Aufmerksamkeit geboten. Kraftfahrer sollten sich bewusst sein, dass Grundschüler über keine oder nur sehr wenig Erfahrung im Straßenverkehr verfügen und Gefahrensituationen weder voraussehen und nur selten erkennen können. Für jeden verantwortungsbewussten Erwachsenen ist es daher unbedingt erforderlich, sich immer – sei es im Auto, mit dem Motorrad oder auch auf dem Fahrrad – konzentriert fortzubewegen, stets bremsbereit zu sein und mit dem Fehlverhalten von Kindern zu rechnen.

 

Auch der Schulweg will geübt sein
Gerade Verkehrsanfänger sind auf die Rücksichtnahme und das richtige Verhalten aller anderen Verkehrsteilnehmer angewiesen, schließlich müssen die „i-Dötzchen“ erst lernen, mit den kniffligen Stellen auf dem Schulweg umzugehen und sich sicher im Verkehr zu bewegen. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) rät Eltern daher zur Unfallprävention, den Schulweg mit den Erstklässlern auch während des ersten Schuljahrs immer wieder zu üben und den Kindern mit der Zeit mehr und mehr Selbstständigkeit zuzubilligen. Darüber hinaus ist jeder Erwachsene aufgerufen, sich bewusst zu machen, dass er mit seinem Verhalten Kindern als Vorbild dient und dieses nachgeahmt wird. Wer als Fußgänger trotz roter Ampel eine Straße überquert, kann nicht nur ein Bußgeld erhalten, sondern handelt auch unreif und verantwortungslos. Die Statistiken weisen leider noch immer erhebliche Unfallzahlen im Straßenverkehr mit Kindern als Opfer aus. Das sollte Ansporn jedes einzelnen Bürgers sein, zu einer Senkung dieser Zahlen beizutragen.

Nicht der kürzeste, sondern der sicherste Weg!
Da die Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit von Schulanfängern noch nicht so ausgeprägt ist wie bei Jugendlichen und Erwachsenen, sind sie überaus anfällig für jede Form der Ablenkung. Das sollten Eltern bei der Wahl des Schulwegs Rechnung berücksichtigen und gefahrenträchtige Bereiche lieber durch eine Alternativroute entschärfen. Ein kleiner Umweg über ruhige Nebenstraßen ist oft die bessere Lösung als der direkte Weg über viel befahrene Hauptverkehrsadern. Auch sollten die Eltern immer wieder die Gefahrenstellen mit ihrem Kind ansprechen und das richtige Verhalten üben.

Mit der Spontanität der Kinder rechnen
Allein schon aufgrund der geringen Körpergröße müssen die Kleinen im Vergleich im Straßenverkehr einen deutlich erhöhten Schwierigkeitsgrad meistern als ein Erwachsener. So können sie kaum über parkende Autos hinweg sehen und werden von anderen Verkehrsteilnehmern auch weniger leicht erkannt. Zudem regieren Kinder oft spontan auf äußere Reize oder andere Kinder. Um besser gesehen zu werden, sollten die Kinder Kleidung in hellen, knalligen Farben und Reflektoren oder Warnwesten tragen. Auch Schulranzen sollten reflektierende Flächen aufweisen; hierbei sollten Eltern auf Größe, Streubreite und Reflexionsgrad achten. Das Siegel für geprüfte Sicherheit (GS-Prüfzeichen) und die Entsprechung der DIN 58124, der eigens für Schulranzen entwickelten Norm des Deutschen Instituts für Normung e. V., können als Orientierungshilfe dienen.

 

AvD-Tipp: Eltern sollten Hinweise und Angebote der Grundschulen für den Schulweg nutzen. Zusammen mit den Schulanfängern können die Eltern einige wichtige Verhaltensweisen einüben. Dazu gehört immer das „Erst links, dann rechts“-Schauen, bevor man eine Straße überquert. An Zebrastreifen sollten Kinder lernen, Blickkontakt zum Fahrer aufzunehmen und so lange am Rand zu warten, bis das herannahende Auto tatsächlich gestoppt hat. An Ampeln müssen Kinder verstehen, dass abbiegende Autofahrer oft ebenfalls Grün haben und, dass sie selbst deshalb regelmäßig beim Überqueren zur Seite oder über die Schulter blicken müssen. Der junge Verkehrsteilnehmer sollte auch sensibilisiert werden, auf Radfahrer zu achten, denn Radfahrer dürfen oft Radwege auf dem Bürgersteig nutzen und auch in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung radeln.

Zu Fuß zur Grundschule
Weil Grundschulen in der Nähe von Wohnquartieren liegen, empfiehlt der AvD, dass Eltern ihre Kinder den Weg zu ihrer Schule grundsätzlich zu Fuß gehen lassen sollten. Dadurch wird die Orientierung der Kinder gestärkt und ihrem Bewegungsdrang Rechnung getragen. Sitzen muss der Nachwuchs in den Schulstunden noch genug. Sicher, der allmorgendliche Gang zur Schule ist für Eltern zeitaufwendig. Eine spürbare Entlastung kann die Bildung eines „gehenden Schulbusses“ bieten. Schließlich ist bereits wenige Tage nach Schulstart erkennbar, wer morgens den gleichen Schulweg unternimmt. Dann ist es ganz einfach, sich mit den anderen Eltern abzusprechen und die Kinder in einer Gruppe abwechselnd zu begleiten.

So lässt sich auch ein Beitrag liefern, die Rushhour vor dem Schultor zu entschärfen. Denn im unmittelbaren Umfeld vieler Schulen sind die Möglichkeiten zu halten sehr begrenzt. So kommt es durch „mal eben“ haltende und wieder abfahrende „Elterntaxis“ regelmäßig zu heiklen Situationen. Erziehungsberechtigte, die Fuß- und Radwege zuparken, sind nicht nur für alle anderen ein Ärgernis, sie sind ihrem Kind auch ein schlechtes Vorbild. Die Ausrede „nur mal schnell“ zählt nicht! Der AvD empfiehlt Eltern, für den Schulweg unbedingt einen Zeitpuffer einzuplanen – Stress und Hektik sind eine vermeidbare Gefahrenquelle.

Radeln auf dem Bürgersteig ist bis zum achten Lebensjahr Pflicht
Erst im Alter von rund neun Jahren sind die motorischen Fähigkeiten von Kindern für das Radfahren voll ausgeprägt. Es erscheint somit ratsam, frühestens im vierten oder fünften Schuljahr Kinder allein per Fahrrad in die Schule zu schicken. Grundvoraussetzung sollte die Radfahrausbildung mit bestandenem Fahrradführerschein bilden, die nicht nur grundlegende Verkehrsregeln vermittelt, sondern auch einen hinreichend sicheren Umgang mit dem Verkehrsmittel Fahrrad.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verpflichtet Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr (= achter Geburtstag) mit dem Rad auf dem Gehweg zu fahren. Mitradelnde Erwachsene dürfen dabei ihr Kind auf dem Gehweg begleiten. Bis zum zehnten Lebensjahr ist Kindern die Gehwegnutzung mit dem Rad weiterhin erlaubt, während erwachsene Begleiter auf der Straße fahren müssen, sofern kein Fahrradweg vorhanden ist.

 

AvD-Tipp: Auf helle Kleidung achten und das Fahrrad mit zusätzlichen Reflektoren ausstatten. Ein gut sitzender Fahrradhelm gehört auch ohne Helmpflicht in jedem Fall zur Basisausstattung von Kindern und Erwachsenen.

Kinder fahren im Auto nur mit passender Rückhalteeinrichtung sicher
Lässt es sich umgehen die Kinder doch mit dem Auto zur Schule zu bringen, ist die Sicherung der jungen Mitfahrer durch altersgerechte Rückhaltesysteme verpflichtend. Diese Pflicht gilt nach der Vorschrift der StVO bis zum 12. Lebensjahr des mitfahrenden Kindes, wenn es kleiner als 1,50 Meter ist. Nach einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ist in der Altersgruppe zwischen sechs und 12 Jahren außerorts jedes dritte Kind (37 Prozent) und innerorts fast jedes zweite (42 Prozent) Kind nicht richtig oder überhaupt nicht gesichert.

AvD – Die Mobilitätsexperten seit über 120 Jahren
Als traditionsreichste automobile Vereinigung in Deutschland bündelt und vertritt der AvD seit 1899 die Interessen der Autofahrer. Mit seiner breiten Palette an Services wie der weltweiten Pannenhilfe, einschließlich einer eigenen Notrufzentrale im Haus, weltweitem Auto- und Reiseschutz, Fahrertrainings und attraktiven Events unterstützt der AvD die Mobilität seiner Mitglieder und fördert die allgemeine Verkehrssicherheit. Das Gründungsmitglied des Automobilweltverbandes FIA betreut seine rund 1,4 Millionen Mitglieder und Kunden ebenso persönlich wie individuell in allen Bereichen der Mobilität und steht für Leidenschaft rund ums Auto.
AvD Automobilclub von Deutschland e. V.
Foto: TÜV Rheinland